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Neuer Fragenkatalog für den Sachkundenachweis ab 2025


Ab dem 1. Januar 2025 tritt in NRW ein neuer Fragenkatalog für den Sachkundenachweis gemäß §11 Absatz 3 des Landeshundegesetz ( LHundGNRW) in Kraft. Dieser ist ab dem 01.03.2025 verpflichtend.

Der Sachkundenachweis ist für Halterinnen und Halter großer Hunde erforderlich, also für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen. Der neue Fragenkatalog sowie die dazugehörigen Lösungsschablonen sind auf der Webseite der Tierärztekammer Westfalen-Lippe verfügbar.


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